Längere Einreise / Niederlassung als Mitglied der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft
 
 
Die Angehörigen eines Staates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind von dem Verfahren des Niederlassungsvisum für Monaco befreit. Folglich müssen sie sich, um die monegassische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, an das Einwohnermeldeamt der Polizei, das sich 3, rue Louis Notari in Monaco befindet, wenden und nachfolgende Dokumente vorlegen:

- einen Strafregisterauszug oder eine eidesstattliche Versicherung oder ein gleichwertiges Dokument

- eine eidesstattliche Erklärung, dass sie niemals verurteilt worden sind

- einen von der monegassischen Arbeitsbehörde genehmigten Arbeitsvertrag oder einen anderen professionellen Nachweis, oder eine Genehmigung für die Gründung eines Handelsgeschäftes oder einer Firma, oder einen Banknachweis, der ausreichend finanzielle Mittel bestätigt

- zwei aktuelle Fotos

- ein ärztliches Attest

- einen Mietvertrag oder ein Beherbergungszertifikat oder einen Eigentumsnachweis

- Reisepass

 
Zurück zur Übersicht
© 2004-2007 entrata netsolutions GmbH - Home - Impressum - Bookmark - Weiterempfehlen - Kontakt