Wohnen in Monaco
 
 
Gemäß der Bestimmungen der Korrespondenz vom 15. Dezember 1997 zwischen den monegassischen und französischen Behörden, die bestimmte Verfügungen der französisch-monegassischen Konvention vom 18. Mai 1963 verändert hat, ist jeder Ausländer, der nach Monaco einreisen oder sich dort niederlassen möchte, angehalten, die nachfolgenden Vorschriften zu berücksichtigen:

 
Einreise unter 3 Monaten
 
 
Längere Einreise / Niederlassung als Mitglied der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft
 
 
Längere Einreise / Niederlassung als Nichtmitglied der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft
 
 
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