Wohnen in Monaco
Gemäß der Bestimmungen der Korrespondenz vom 15. Dezember 1997 zwischen den monegassischen und französischen Behörden, die bestimmte Verfügungen der französisch-monegassischen Konvention vom 18. Mai 1963 verändert hat, ist jeder Ausländer, der nach Monaco einreisen oder sich dort niederlassen möchte, angehalten, die nachfolgenden Vorschriften zu berücksichtigen:
Einreise unter 3 Monaten
Längere Einreise / Niederlassung als Mitglied der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft
Längere Einreise / Niederlassung als Nichtmitglied der Europ. Wirtschaftsgemeinschaft
